Zusatzqualifizierung
Q2-Herz-CT statt KV-Kolloquium!
Zum 01.07.2025 wurde die lang erwartete Überarbeitung der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie veröffentlicht. Neu ist, dass für die Abrechnungsgenehmigung für die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) ein Kolloquium absolviert werden muss. Dies gilt im Rahmen einer 6-monatigen Übergangsregelung auch für Ärztinnen und Ärzte, die bereits eine vorläufige Abrechnungsgenehmigung erhalten haben.
Wichtig und ein großer Erfolg für die Qualitätssicherung der DRG: Anstelle des Kolloquiums kann die Q2- oder Q3-Zusatzqualifizierung Herz-CT der DRG als gleichwertiger Prüfungsnachweis anerkannt werden (siehe Entscheidungserhebliche Gründe zur QS-Vereinbarung), was nach unserer Kenntnis problemlos erfolgt. Wenn Sie bereits ein Q2- oder Q3-Zertifikat Herz-CT haben, fügen Sie dieses einfach Ihrem Antrag bei der KV bei, bei Bedarf ergänzt durch diese Erläuterungen.
Sie möchten sich noch möglichst schnell zertifizieren lassen? Alle Informationen zu den vollständigen Zertifizierungsanforderungen finden Sie hier. Das Q2-Zertifikat Herz-CT wird nach bestandener Prüfung ausgestellt.
Sie haben noch Fragen? Unser Team Qualität steht Ihnen gern zur Verfügung – schreiben Sie uns an: zertifizierung@drg.de.